Das UVEK hat die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der jährlichen Überprüfung, die in der Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschrieben ist. Zudem wurde die neue Methodik zur Berechnung der Kategoriengrenzen umgesetzt.

 

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Die Grundlagendaten der Energieetikette werden vom UVEK jährlich aktualisiert und neu berechnet. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Primärenergie-Benzinäquivalente und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen überprüft: Sie werden an die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und an die internationalen Entwicklungen angepasst.

Die Festlegung der Kategoriengrenzen erfolgte bisher auf Basis des Marktangebots und wurde jährlich neu berechnet. Mit der EnEV-Revision vom 3. Juni 2022 wurde die Berechnungsmethodik angepasst: Die Energieeffizienzkategorien werden per 1. Januar 2023 neu auf Basis des Zielwerts der CO2-Emissionsvorschriften festgelegt. Als Grundlage für die Berechnung der Energieeffizienzkategorien werden weiterhin Primärenergie-Benzinäquivalente verwendet. Diese dienen zur einheitlichen Erfassung des Energieverbrauchs verschiedener Antriebstechnologien.

Anpassungen gab es auch bei der Elektrizität: Bisher wurde der Schweizer Lieferantenstrommix basierend auf Herkunftsnachweisen (HKN) verwendet.  Per 1. Januar 2023 wird nun auf den Verbraucherstrommix umgestellt. Der Verbraucherstrommix basiert auf der inländischen Produktion und dem Handel mit dem Ausland und bildet somit die Qualität des effektiv verbrauchten Stroms besser ab.

Der Durchschnitt der CO2-Emissionen aller im Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2022 in Verkehr gesetzten Neuwagen wird auf der Energieetikette nicht mehr angezeigt. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020. Der Wert muss aber weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Im Jahr 2022 lag der Wert bei 149 g/km (auf Basis von WLTP-Daten gerechnet). Für das Jahr 2023 beträgt der Wert neu 129 g/km (WLTP).

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