Der Bundesrat genehmigte in seiner Sitzung vom 6. März 2024 die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Gesamtarbeitsvertrages in der Carrosseriebranche. Damit gelten die seit Juli 2022 bereits für Verbandsmitglieder vorgegebenen Rahmenbedingungen per 1. April 2024 nun verbindlich für alle Betriebe im Carrosserie- und Fahrzeugbaugewerbe, unabhängig von ihrer Verbandsmitgliedschaft.

 

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Seit Juli 2022 arbeiten nur carrosserie suisse angeschlossene Betriebe im Rahmen des bis 2025 geltenden Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Aufgrund der wegen Einsprachen bis anhin ausstehenden Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) unterlagen nicht angeschlossene Unternehmen aus der Branche nicht mehr den GAV-Konditionen.

Lange Wartezeit erfolgreich beendet

Nun erklärte der Bundesrat nach eingehender Prüfung durch das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco in seiner Sitzung vom 6. März 2024 den Gesamtarbeitsvertrag für die gesamte Branche als verbindlich. Die Regelung tritt per 1. April 2024 in Kraft. Mit diesem Entscheid sorgt die Landesregierung für ein starkes Fundament innerhalb des Schweizer Fahrzeugbau- und Carrosseriegewerbes.

Die frohe Botschaft aus Bundesbern sei das Ergebnis von monatelangen intensiven Gesprächen mit den involvierten Parteien, so Felix Wyss, Zentralpräsident von carrosserie suisse: «Der nun wieder allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag ist für unsere Branche von enormer Bedeutung, insbesondere für die längerfristige Zukunft des Gewerbes. Die Allgemeinverbindlichkeit dieser Rahmenbedingungen, welche der GAV festhält, sorgt auch bei allen Arbeitgebern und -nehmern für langfristige Sicherheit und Planbarkeit. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Betriebe von den gleichen fairen und ausgewogenen Arbeitsbedingungen profitieren können. Dies stärkt nicht nur die Solidarität innerhalb der Branche, sondern fördert auch einen fairen Wettbewerb und schafft somit Chancengleichheit für alle Unternehmen. Der Bundesratsbeschluss ist daher eine bedeutende Anerkennung der gemeinsamen Anstrengungen und Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Interessen und Belange der Carrosserie- und Fahrzeugbaubranche zu fördern.»

Der Gesamtarbeitsvertrag regelt seit 2003 alle lohn- und arbeitszeitrelevanten Bestimmungen in der Carrosserie- und Fahrzeugbaubranche. In der Branche tätige Betriebe haben diese zu erfüllen und entrichten einen Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag. Mit den im GAV definierten Berufsbildungsbeiträgen werden heute auch die gesamtschweizerisch erbrachten Leistungen für die Grundbildung mitfinanziert.

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