Die Einnahmen aus den Mineralölsteuern werden auf Dauer nicht mehr ausreichen, um den Finanzbedarf des Bundes zu decken. Deshalb plant der Bundesrat, eine Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb einzuführen.

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Die Strasseninfrastruktur wird heute zu einem Teil durch Anteile aus der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag finanziert. Durch das Aufkommen der Elektromobilität sinken die Einnahmen zunehmend und es fehlen Gelder in der Bundeskasse. Aus diesem Grund hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2023 ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch die Einführung einer Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, wie beispielsweise Elektrofahrzeuge, auszuarbeiten.

Elektrofahrzeuge sollen pro gefahrenen Kilometer zahlen

Die Ersatzabgabe wird sich aus einem festen Betrag pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeugkategorie zusammensetzen. Somit entspricht der Charakter dieser Abgabe jenem des derzeitigen Systems für Benzin- und Dieselfahrzeuge. Letzteres bleibt jedoch durch die Einführung der Abgabe unberührt, d. h. Benzin- und Dieselfahrzeuge sind von der Ersatzabgabe nicht betroffen und werden nicht zusätzlich belastet. Der Bundesrat lässt noch offen, wie die Abgabe erhoben werden soll. Möglich sind Lösungen ähnlich zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), aber auch Alternativen ohne geografische Lokalisierung werden geprüft.

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Ersatzabgabe bis 2030 in Kraft treten wird. Die Einführung der Ersatzabgabe

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