Per 1. Januar 2022 wird bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8 Prozent auf 0.9 Prozent erhöht.

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Arbeitnehmende sind für die Berufsausübung teilweise auf Geschäftsfahrzeuge angewiesen. Steht den Arbeitnehmenden ein Auto auch zur privaten Benützung zur Verfügung, muss diesem Umstand im Lohnausweis und sodann auch beim Ausfüllen der Steuererklärung Rechnung getragen werden. Der privaten Nutzung wird in Form des «Privatanteils am Geschäftsfahrzeug» Rechnung getragen. Der Privatanteil wird prozentual am Fahrzeugkaufpreis (exkl. MwSt.) bemessen und dem Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil dem steuerbaren Einkommen aufgerechnet.

Bisher betrug der Anteil 0.8 Prozent pro Monat (mindestens aber CHF 150.00 im Monat) resp. 9.6 Prozent pro Jahr.

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Arbeitsweg pauschal im Privatanteil des Geschäftsfahrzeuges besteuert. Diese Verordnungsänderung führt zu einer Erhöhung des Privatanteils von 0.8 Prozent auf 0.9 Prozent pro Monat. Auf Bundesebene entfällt damit die Aufrechnung des Arbeitsweges als Einkommen in der Steuererklärung.

Zudem stehen die Arbeitgeber nicht mehr in der Pflicht, den Anteil der Aussendiensttätigkeit am Gesamtpensum im Lohnausweis zu bescheinigen. Die neue Regelung sollte somit zu einer administrativen Vereinfachung führen.

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