Coronavirus - Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» ein: Der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV geht davon aus, dass der praktische Fahrunterricht gesamtschweizerisch ab sofort nicht mehr möglich ist. Die ASTAG und Les Routiers Suisses haben derweil ihre Kurse und Prüfungen ebenfalls annuliert.

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Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Heute, 16. März 2020, ab Mitternacht sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen verboten. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann.

Der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV geht davon aus, dass der praktische Fahrunterricht gesamtschweizerisch ab sofort nicht mehr möglich ist. Da der Bundesrat zudem die Bevölkerung dazu aufruft, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen, ist davon auszugehen, dass auch alle Aus- und Weiterbildungsangebote (Praktische Grundschulung PGS, Fahrlehrer-Berufsschulen, Verkehrskundeunterricht VKU, Nothilfekurse, CZV-Kurse usw.) bis auf weiteres nicht stattfinden können. Diverse kant. Strassenverkehrsämter haben ihren Betrieb bereits eingestellt, so dass auch keine praktischen Führerprüfungen bis zum 19. April 2020 mehr stattfinden werden.

Corona-Virus: Absage von Kursen / Prüfungen

«Bis mindestens 4. April 2020 finden bei der ASTAG keine Kurse und Prüfungen mehr statt.» Dies kommunizierte die ASTAG bereits nach dem Bundesratsentscheid vom 13. März. «Der Gesundheitsschutz hat derzeit oberste Priorität.» In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ist die ASTAG bestrebt, Übergangslösungen für ablaufende CZV-Ausweise und ADR-Schulungsbescheinigungen zu finden.

Der Bundesrat hat am Freitag, 13. März 2020, ein Verbot für Präsenzunterricht an Schulen, Hochschulen und übrigen «Ausbildungsstätten» erlassen. Damit soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz verhindert werden.

Die ASTAG ist – wie andere Bildungsinstitutionen (z.B. Les Routiers Suisses) – der klaren Auffassung, dass das Verbot auch für die Kurse und Prüfungen von privaten Anbietern gilt. Die Massnahmen des Bundesrats zielen grundsätzlich darauf ab, die Ansteckungsgefahr bestmöglich zu reduzieren. Der Gesundheitsschutz der Kursteilnehmenden, Referenten und Mitarbeitenden hat derzeit oberste Priorität.

Die ASTAG führt deshalb aktuell keine Kurse und Prüfungen mehr durch. Der Entscheid kann, abhängig von den Weisungen der Behörden, jederzeit geändert werden. Die ASTAG informiert alle betroffenen Kursteilnehmenden persönlich.

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