Der Bundesrat schlägt neue Massnahmen im Kampf gegen Verkehrslärm vor. Verschärfungen von Gesetzen und Verordnungen gehören dazu, «Lärmblitzer» vorerst nicht.

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Bis am 23. März 2023 läuft die Vernehmlassung für Massnahmen, die der Bundesrat im Kampf gegen «unnötigen Verkehrslärm» vorschlägt. Er tut dies nicht aus eigenem Antrieb, sondern in Folge einer Kommissionsmotion (UREK-N) mit ebendieser Stossrichtung.

Die Technik und der Mensch

Die Vorschläge des Bundesrates betreffen sowohl technische Vorgaben als auch Sanktionen menschlichen (Fehl-) Verhaltens:

  • Das Erzeugen von vermeidbarem Lärm soll neu mit Führerausweisentzug sanktioniert werden können. Ersttäterinnen oder Ersttäter werden verwarnt, bei einer erneuten Widerhandlung innerhalb von zwei Jahren droht ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat.
  • Verfügt ein Fahrzeug über Fahrmodi, die zu mehr Lärm führen als der (geprüfte) Standardmodus, dürfen diese innerhalb von Ortschaften nicht mehr zugeschaltet werden.
  • Mit der Revision wird die Liste der Fahrmanöver, die als Erzeugung von unnötigem Lärm gelten, erweitert und modernisiert. Um diese Verstösse sowie lärmrelevante Fahrzeugmanipulationen einfacher zu ahnden, wurden neue Ordnungsbussentatbestände definiert. So werden beispielsweise Fahrzeugführende (mit 80 Franken) gebüsst, wenn sie den Motor unnötig aufheulen lassen oder mit quietschenden Reifen losfahren.
  • Neu sollen Zubehörauspuffanlagen verboten werden, die ein Fahrzeug lauter machen – selbst dann, wenn diese Anlagen die Lärmgrenzwerte ebenfalls unterschreiten. Ein Verkäufer kann die Verantwortung nicht auf die Kundschaft abwälzen (beispielsweise mit dem Verweis, das Teil dürfe nur auf der Rennstrecke eingesetzt werden): Der Handel mit entsprechenden Bauteilen soll explizit unter Strafe gestellt werden.
  • Ungemach droht bei technischen Manipulationen/Umbauten Wiederholungstätern: «Fahrzeuge, an welchen innerhalb von zwei Jahren mehrfach unerlaubte geräuschrelevante Änderungen durch die Polizei rechtskräftig festgestellt werden, sollen fünf Mal nachgeprüft werden.»

Noch kein Radar gegen Lärm

Die nationalrätliche Kommission hatte den Bundesrat ausserdem aufgefordert darzulegen, «mit welchen Instrumenten der Bund die Vollzugstätigkeit unterstützen kann, insbesondere durch die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern, und welche rechtlichen Grundlagen dafür notwendig sind.» Auf diesen Punkt geht die Landesregierung nicht ein, mit dem Hinweis, es lasse sich derzeit nicht abschätzen, wann «zuverlässige Geräte zum ordentlichen Einsatz» zur Verfügung stehen würden.

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