Elektrische Antriebe werden bereits 2025 die Mehrheit am Schweizer Markt für neue Personenwagen ausmachen. Dies zeigt eine Umfrage unter den Mitgliedern von auto-schweiz. Gleichzeitig wird aber deutlich, dass der Ausbau öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur massiv beschleunigt werden muss.

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51,9 Prozent – so hoch könnte laut der Umfrage unter den auto-schweiz-Mitgliedern der Anteil der elektrischen Antriebe (Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Fahrzeuge) am Markt für neue Personenwagen 2025 ausfallen. Gegenüber 2021 soll sich der E-Anteil von 22,4 Prozent innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppeln. Das grösste Wachstum bis 2025 wird den batterieelektrischen Modellen zugetraut, die dann 38,3 Prozent des Marktes ausmachen sollen.

auto-schweiz: Recht auf Laden und Förderung von Ladestationen

Damit dieses rasante Marktwachstum bei elektrischen Fahrzeugen realisiert werden kann, müssen gute Rahmenbedingungen geschaffen werden. François Launaz, Präsident von auto-schweiz: «Das öffentliche Ladenetz hinkt beim Wachstum hinterher. Ende 2020 kamen noch zwölf Steckerfahrzeuge auf eine Ladestation, ein Jahr später waren es schon 17. Vom idealen Verhältnis 1 zu 10 entfernen wir uns immer weiter.» Zudem gebe es Hürden bei der Erstellung von privater Ladeinfrastruktur für Mieter und Stockwerkeigentümer: «Ohne ein Recht auf Laden wird die Schweiz als ‘Land von Mietern’ grosse Probleme beim weiteren Wachstum der Elektromobilität bekommen. Eine Lademöglichkeit an einem Stellplatz muss so selbstverständlich werden wie warmes Wasser in einer Mietwohnung.»

Zusätzlich zur Rechtssicherheit muss gemäss auto-schweiz die im neuen CO2-Gesetz vorgesehene Förderung für den Aufbau von Ladestationen in Mehrparteiengebäuden, in Betrieben und auf öffentlichen Parkplätzen auf sichere Füsse gestellt werden. «Wie unsere eigenen Berechnungen zeigen, konnten die CO2-Zielwerte für neue Personenwagen im Jahr 2021 eingehalten werden. Es ist also gut möglich, dass die entsprechenden Sanktionen recht gering ausfallen. Eine Förderung von Ladeinfrastruktur, die sich nur auf diese Einnahmen stützt, greift zu kurz», so François Launaz. Deshalb müsse im Gesetz ein jährlicher Mindestbetrag für die Förderung von 30 Millionen Franken festgesetzt werden, der im Falle des Falles aus anderen Quellen finanziert werde, so Launaz abschliessend.

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