Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat bestätigt, dass trotz der «ausserordentlichen Lage» und den Massnahmen gegen COVID-19 neben Ablieferungen von Fahrzeugen auch Probefahrten unter Einhaltung der Hygienevorgaben weiterhin gestattet sind.

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Nachdem der Online-Verkauf und die Ablieferung von Fahrzeugen (im Bild eine Ablieferung vom Herbst 2019) unter Einhaltung der Hygienevorgaben trotz der «ausserordentlichen Lage» gestattet ist, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) letzte Woche bestätigt, dass es Betrieben erlaubt ist, «unter bestimmten Voraussetzungen Probefahrten für ihre Kundinnen und Kunden anzubieten.» Dies vermeldet der AGVS auf seiner Website.

Achtung: Vorgaben beachten

Gegen kontaktlose Probefahrten «unter Verwendung von Schlüsselboxsystemen und der Einhaltung der einschlägigen Hygienevorschriften und Vorsichtsmassnahmen des BAG» sei, so das Seco, nichts einzuwenden.

Der AGVS rät seinen Garagisten bei diesen kontaktlosen Probefahrten, auch die Tipps der Branchenlösung BAZ (https://www.agvs-upsa.ch/system/files/agvs/News/2020/20200319_Corona-Landingpage/20200318_tipps_im_umgang_mit_kunden_de.pdf ) zu beachten. Fahrzeugschlüssel, Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Gurtschnallen, Touchscreens, Tankdeckel usw. müssen bei der Fahrzeugrücknahme desinfiziert werden. «Es empfiehlt sich allenfalls auch Einmal-Lenkradschoner sowie Schutzmaterial für Sitz und Schalthebel zu verwenden oder auch den Kundinnen und Kunden Einweghandschuhe abzugeben.»

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