In einem Urteil vom Frühjahr dieses Jahres hat das EU-Gericht der EU-Kommission Recht gegeben und geurteilt, dass Scania gegen die EU-Kartellvorschriften verstossen hat. Scania hat nun vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt.

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Am 27. September 2017 erliess die Europäische Kommission eine Entscheidung, mit der sie Scania zur Zahlung einer Geldbusse von mehr als 880 Mio. EUR verurteilte, weil das Unternehmen im Zeitraum von 1997 bis 2011 an einem unangemessenen Informationsaustausch und an Absprachen mit anderen europäischen Lkw-Herstellern über die Preisgestaltung und die Einführung von Emissionstechnologien beteiligt gewesen sein soll.

Scania legte noch im selben Jahr Berufung beim Gericht ein. Am 2. Februar 2022 erliess das Gericht ein Urteil, das die Feststellungen der EU-Kommission gegen Scania bestätigte, die Berufung von Scania vollständig abwies und die von der EU-Kommission festgesetzten Geldbussen bestätigte.

Scania bestreitet nach wie vor alle Feststellungen der EU-Kommission, die anschliessend vom Gericht bestätigt wurden, und behauptet, dass das Unternehmen weder europaweite Preisabsprachen mit anderen Herstellern getroffen hat noch Absprachen, um die Einführung neuer Motoren zu verzögern, die den EU-Vorschriften für Abgasemissionen entsprechen.

Scania legte daher am 8. April 2022 gegen das Urteil des Gerichts Berufung beim Europäischen Gerichtshof als letzte Instanz in der EU ein.

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