Der Bundesrat hat beschlossen, dass die BehördenTempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen neu ohne Gutachten einrichten können. Zudem führt der Bundesrat ein Symbol für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) ein.

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Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Behörden ab 1. Januar 2023 kein Gutachten mehr erstellen müssen, um auf nicht verkehrsorientierten Strassen Tempo-30-Zonen anzuordnen. Damit baut er bürokratische Hürden ab und vereinfacht die Schaffung von Tempo-30-Zonen.

Zudem räumt er den Behörden mehr Ermessenspielraum ein: Sie können Tempo-30-Zonen neu auch zur Erhöhung der Lebensqualität einführen.

Die Behörden müssen die Anordnung einer Tempo-30-Zone nach wie vor verfügen und veröffentlichen. Der Bundesrat bekräftigt, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt und die heutigen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduktionen weiterhin beachtet werden müssen. Damit wird sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet wird und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt.

Neues Symbol für Mitfahrgemeinschaften

Der Bundesrat will Fahrgemeinschaften fördern, um die Umweltbelastung und die Verkehrsüberlastung zu verringern. Mit der Revision der SSV hat er deshalb ein neues Symbol für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) eingeführt.

Mit dem neuen Symbol kann angezeigt werden, dass Fahrbahnen oder Fahrspuren nur von Fahrgemeinschaften benützt werden dürfen oder es kann Fahrgemeinschaften erlaubt werden, auf dem Busstreifen zu fahren. Dabei darf jedoch der öffentliche Verkehr nicht behindert werden. Das Symbol kann auch verwendet werden, um Parkplätze für Fahrgemeinschaften zu reservieren.

Das Symbol zeigt ein Auto mit mehreren Insassen und eine Zahl, die anzeigt, wie viele Personen sich mindestens im Fahrzeug befinden müssen. Es kann auf einer Zusatztafel oder als Markierung auf Parkfeldern eingesetzt werden.

Lastwagenfahrverbot

Ab 1. Januar 2023 werden schwere Arbeitsmotorwagen nicht mehr vom Signal Fahrverbot für Lastwagen erfasst. Damit werden Einsätze der Feuerwehr oder von Kanalisationsreinigungen erleichtert.

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