Untersuchungen haben gezeigt, dass die bis jetzt angewandten Messverfahren für Feinstaub nicht empfindlich genug sind, um alle defekten Diesel-Partikelfilter zu erfassen. Das UVEK hat deshalb entschieden, dass ab 2023 ein präziseres Messverfahren eingesetzt werden muss.

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Ein in der Schweiz eingelöstes Fahrzeug muss regelmässig geprüft werden. Bei den amtlichen Nachkontrollen wird auch getestet, ob die abgasrelevante Ausrüstung keine Defekte aufweist. Die bisher vorgeschriebenen Trübungs- und Filtermessverfahren sind nicht empfindlich genug, um alle Defekte an Partikelfiltern festzustellen. Daher muss für Fahrzeuge mit vorgeschriebenem Diesel-Partikelfilter künftig ein genaueres Messverfahren angewendet werden.

Defekte Partikelfilter in Abgasreinigungsanlagen zuverlässig erkennen

Das genauere Messverfahren stellt sicher, dass defekte Partikelfilter in Abgasreinigungsanlagen schnell und zuverlässig erkannt werden. Das Autogewerbe kann die neuen Messgeräte ebenfalls anschaffen.

Das UVEK hat die Verordnung über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen entsprechend angepasst.

Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft. So haben die Strassenverkehrsämter die nötige Zeit für die Vorbereitungen, die mit dem neuen Messverfahren verbunden sind.

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