Das Parlament gibt der Referendumsdrohung nach und nimmt die Mindestfreiheitsstrafe für zu schnelle Verkehrsteilnehmende wieder ins Strassenverkehrsgesetz auf.

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Raserinnen und Raser – definiert aufgrund fixer Tempoüberschreitungen - sollen grundsätzlich weiterhin mindestens ein Jahr lang ins Gefängnis müssen. Nach dem Nationalrat ist in der Dezembersession auch der Ständerat zurückgerudert, um dem drohenden Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ausnahmen sollen jedoch möglich sein.

Ausnahmen sowie kürzerer Billett-Entzug

So soll die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug unterschritten werden können, wenn ein Automobilist «aus achtenswerten Beweggründen» gehandelt hat oder wenn er oder sie noch unbescholten ist. Entsprechend soll auch bei Raserdelikten die grundsätzliche Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren um bis zu einem Jahr auf zwölf Monate gesenkt werden können.

Die kleine Kammer hat den entsprechenden Anpassungen bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt und einen erneuten Rückkommensantrag von Beat Rieder (Mitte/VS) abgelehnt. Der Ständerat folgte damit den Kompromissanträgen seiner vorberatenden Kommission.

Kehrtwende wie im Nationalrat

In der Herbstsession hatte bereits der Nationalrat die geplanten Lockerungen bei den Strafen für Raser wieder rückgängig gemacht. Nur wenn das Tempo aus achtenswerten Gründen überschritten wird, oder die Person noch keinen Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln hat, sollen Richterinnen und Richter statt der Gefängnisstrafe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr aussprechen können.

Wohl keine Volksabstimmung

Die Vorlage geht nun noch einmal zurück in den Nationalrat. Mit dem vom Ständerat gutgeheissenen Kompromissantrag seiner Kommission ist die Referendumsdrohung von Roadcross wohl vom Tisch. Diese hat den Verzicht zugesichert, falls der Kompromiss zustande kommt, wie Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat sagte. Der Walliser Mitte-Ständerat hatte das Nachgeben angesichts einer möglichen Referendumsabstimmung erfolglos kritisiert.

Rundstreckenrennen neu möglich

Die Gesetzesrevision hat nun also beste Chancen, rechtskräftig zu werden. Zu den Neuerungen gehören u.a. die Festlegung der Rahmenbedingungen fürs Autonome Fahren, der Verzicht auf eine Helmpflicht für Velofahrer oder die Möglichkeit, in der Schweiz wieder Rundstreckenrennen zuzulassen, auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Gescheitert waren in den Verhandlungen hingegen der Vorschlag, das Parkieren von Zweirädern auf Trottoirs bei genügend Platz zuzulassen sowie die Legalisierung der Warnung vor Verkehrskontrollen.

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