Auf Grund der aktuell geltenden, behördlichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (COVID-19-Verordnung besondere Lage) hat der ESA-Verwaltungsrat entschieden, dass die ESA-Generalversammlung 2021, welche für 19. Mai 2021 geplant war, auch dieses Jahr schriftlich durchgeführt und nicht physisch stattfinden wird.

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Die erforderlichen Unterlagen für die schriftliche Generalversammlung 2021 werden den Mitinhaberinnen und Mitinhabern der ESA in der zweiten Hälfte April 2021 per Post zugestellt.

Die ESA bedauert sehr, ihre Mitinhaberinnen und Mitinhaber auch dieses Jahr nicht persönlich an der traditionellen Generalversammlung begrüssen zu können. Sie dankt für das entgegengebrachte Verständnis.

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