Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben eine befristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So werden Fahrten mit Schweizer Händlerschildern neu in Deutschland möglich.

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Die befristete Durchführungsvereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung am 1. Juli 2021 können Fahrzeuge mit schweizerischem Händlerschild neu auf deutschem Staatsgebiet verkehren. Fahrzeuge mit den zuvor genannten deutschen Kontrollschildern können weiterhin in der Schweiz verkehren.

Erleichterung für das Autogewerbe

Die Durchführungsvereinbarung erleichtert die Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen, indem zum Beispiel Probefahrten und Fahrten zu Testgeländen usw. im jeweils anderen Land möglich werden. Ausserdem müssen Fahrzeuge mit Händlerschild in den Grenzregionen künftig keine Umwege mehr in Kauf nehmen, sondern können einen direkten Weg wählen. Weiterhin verboten bleibt der Import und Export mit Händlerschildern. Für diesen Zweck können bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern Ausfuhrkennzeichen bezogen werden.

Die Durchführungsvereinbarung gilt ab 1. Juli 2021 vorläufig bis zum 31. Dezember 2023. Das ASTRA und das BMVI streben an, die Anerkennung der genannten Fahrzeugausweise und Kontrollschilder auch nach diesem Datum zu gewährleisten.

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