Die Schweiz befindet sich nach wie vor in einer ausserordentlichen Lage. Die vor diesem Hintergrund vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) am 20. März 2020 erarbeiteten Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Transportkapazitäten werden den aktuellen Situation angepasst.

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Fahrten mit schweren Motorwagen (Lastwagen, Sattelschlepper) zum Transport versorgungsrelevanter Güter sind vom Sonntags- und Nachtfahrverbot weiterhin ausgenommen.

Nicht verlängert werden die Ausnahmen betreffend Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für Chauffeure (ARV) sowie betreffend Gesamtgewicht von abgelasteten Fahrzeugen. Diese Erleichterungen laufen per 30.04.2020 aus.

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