L-drive Schweiz begrüsst im Rahmen der laufenden Vernehmlassung grundsätzlich das Bestreben des Bundesrates, den Verkehrskunde-Unterricht (VKU) zu modernisieren. Die Dachorganisation der Schweizer Fahrlehrer:innen kann der Vorlage jedoch nur zustimmen, wenn die Anzahl Lektionen im VKU signifikant erhöht wird. Die Integration neuer Themen wie Fahrerassistenzsysteme (FAS) erfordert mehr Unterrichtszeit, um eine fundierte Ausbildung zu gewährleisten.

 

 

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Bildquelle: www.L-profis.ch


L-drive Schweiz begrüsst es, dass der Bundesrat neue Themen wie die Fahrerassistenzsysteme (FAS) in die Fahrausbildung aufnehmen will. Die Anpassung des VKU an aktuelle technologische Entwicklungen ist ein überfälliger Schritt, um Fahrschüler:innen auf die modernen Anforderungen des Strassenverkehrs vorzubereiten.

 

Mehr Themen erfordern mehr Lektionen

Die derzeit geplante Unterrichtszeit von acht Lektionen für den Verkehrskunde-Unterricht ist aus Sicht von L-drive Schweiz völlig unzureichend, um den immer umfangreicher werdenden Themen gerecht zu werden. Die Organisation der Schweizer Fahrlehrerschaft fordert deshalb aus didaktisch-pädagogischen Gründen eine Erhöhung der Gesamtstundenanzahl im VKU auf mindestens 16 Lektionen.

Die Fahrlehrer:innen weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass bereits 2018 mit der Reduktion der Weiterbildungspflicht für Neulenkende ein Abbau stattgefunden hat, der sich jetzt immer mehr auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Revision in diesem Sinne zu überdenken, um eine qualitativ hochwertige Verkehrsausbildung sicherzustellen.

 

Qualitätssicherung und klare Zeitvorgaben im Lehrplan

Zudem verlangt L-drive Schweiz in der Stellungnahme eine Qualitätssicherung bei den VKU-Kursunterlagen. Konkret wird gefordert, dass nur geprüfte und zertifizierte Unterrichtsmaterialien verwendet werden dürfen. Auch die Einführung eines klaren Lehrplans mit Zeitvorgaben für jedes Thema ist notwendig, um eine einheitliche und fundierte Vermittlung der Inhalte sicherzustellen.

 

Offenheit bei laufenden Gesetzesprüfungen

L-drive Schweiz mahnt im Weiteren, dass die im UVEK laufende Überprüfung des Mindestalters für den Erwerb des Lernfahrausweises nicht durch die vorgezogene Revision beeinträchtigt werden darf. Eine offene und transparente Diskussion zur einjährigen Lernphase und zum Fahren mit 17 muss gewährleistet bleiben.

 

Bern, 20.09.2024

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