Ab Montag müssen die Showrooms der Auto- und Töffhändler geschlossen bleiben. Die Werkstätten bleiben offen, Neufahrzeuge dürfen abgeholt werden.

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Der Schweizer Autogewerbeverband AGVS hatte sich im Vorfeld der Bundesratssitzung vom 13. Januar gegen die Schliessung der Garagen resp. deren Verkaufsräume ausgesprochen. Vergeblich. Sie gelten nicht als Verkaufsgeschäfte für den täglichen Bedarf und müssen als Teil der Anti-Coronamassnahmen ab 18. Januar geschlossen bleiben.

Zu den Einzelheiten schreibt der AGVS auf seiner Website: «Showrooms und Verkaufsflächen im Freien sind vom 18. Januar 2021 bis vorerst zum 28. Februar geschlossen. Für Reparaturarbeiten und Unterhalt von Gegenständen dürfen Geschäfte offen bleiben, beispielsweise Autogaragen und Fahrradgeschäfte können offen bleiben. Für alle gilt aber, dass sie nur Reparaturen anbieten dürfen; der physische Verkauf von Produkten ist nicht erlaubt. Click & collect, also das Bestellen und Abholen von Waren, ist weiterhin erlaubt; das gilt auch für Fahrzeugübergaben.»

Waschanlagen nachts und sonntags zu

Alle Fahrzeugwaschanlagen dürfen eingeschränkt offenbleiben – allerdings mit den bereits bekannten Öffnungszeiten: Zwischen 19.00 und 06.00 Uhr sowie an Sonntagen sind bediente und unbediente Fahrzeugwaschanlagen geschlossen.

Weiter seien auch Garagisten und Werkstätten verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, «wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.»

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