Nicht nur bei den schweren Nutzfahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe (LSVA/PSVA) unterworfen sind, ist es in den letzten Jahren zu stetigen Verbesserungen in Sachen Emissionen gekommen. Auch bei den leichten Nutzfahrzeugen gibt es eine Entwicklung. Und Anpassungen der Euro-Normen.

Teile diesen Artikel :

1991 hat die Europäische Union EU-weit einheitliche Normen für die Grenzwerte von Schadstoffen bei Fahrzeugen eingeführt. Und die Schweiz hat diese übernommen. Seither konnten die Schadstoffemissionen rasant gesenkt werden, wobei dieser Prozess in der Schweiz bei den schweren Nutzfahrzeugen mit der Einführung der Schwerverkehrsabgabe vorangetrieben worden ist. Aber auch bei den leichten Nutzfahrzeugen gab es eine Entwicklung.

Und jetzt folgt der nächste Schritt der Entwicklung bei den Lieferwagen (bis 3,5 Tonnen), die im Gleichschritt mit den Personenwagen gehen. Aktuell ist die Euro-Norm 6, wobei es verschiedene Weiterentwicklungen gibt: 6c, 6d und 6d TEMP.

Das sind die Unterschiede:

  • Euro-Norm 6c: Die aktuelle Norm, die alle Neuwagen seit dem September 2018 erfüllen müssen. Eingeführt wurde die Norm 2017.
  • Euro-Norm 6d TEMP: Diese Norm gilt für alle Neuwagen ab dem September 2019.
  • Euro-Norm 6d: Diese Norm ist in der EU und der Schweiz für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Sie ist die vorerst neueste Norm.

Auch das Messverfahren wurde weiterentwickelt

Im Zuge der Umstellung auf die Euro 6c-Norm, wurde auch ein neues Messverfahren für Verbrauch und Schadstoffausstoss eingeführt; Der sogenannte WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) löste den bis dato geltenden NEFZ-Zyklus ab. Und ab der Euro 6d TEMP-Einführung gibt es noch zusätzlich den RDE-Zyklus (Real Driving Emissions). Ziel sind realistischere Verbrauchs- und Emissionswerte.

Gestaffelte Einführung der neuen Normen ist im Gange

Wie üblich erfolgt die Einführung neuer Abgasvorschriften für leichte Nutzfahrzeuge gestaffelt: Fahrzeuge, die bereits über eine Typengenehmigung verfügen, dürfen in der Regel noch ein Jahr über das Einführungsdatum der neuen Abgasstufe hinaus zugelassen werden. Konkret bedeutete dies: Lieferwagen, die nach der bisherigen Abgasnorm Euro 6b typengenehmigt wurden, konnten noch bis Ende August 2018 zugelassen werden. Dieselfahrzeuge, die nach dieser Stufe typengenehmigt wurden, weisen auf der Strasse in der Regel noch höhere Stickoxid-Emissionen auf als im Labor.

Die erste Stufe der neuen Abgasvorschriften, Euro 6c, beinhaltet für die Strassenmessung noch keine Grenzwerte. Aufgrund der neuen Regelungen zur Offenlegung der Funktionen zur Abgasreinigung in der Motorsteuerung sind die Stickoxid-Emissionen gegenüber den bisherigen Euro 6b-Fahrzeugen trotzdem deutlich gesunken, Diese Lieferwagen der Kategorie Euro 6c dürfen noch bis Ende August 2019 zugelassen werden und stellen eine Zwischenstufe zum «sauberen Diesel» dar.

Grosser Schritt ab dem 1. September 2019

Die Abgasnorm Euro 6d schliesslich wird in zwei Stufen ab dem 1. September 2019 eingeführt: Die erste, mit Euro 6d-TEMP bezeichnete Stufe gilt von September 2019 bis Ende 2020. Sie beinhaltet erstmals sowohl Stickoxid- als auch Partikelanzahl-Grenzwerte für die Strassenmessung – die aber noch bis zu 2.1-mal höher liegen dürfen als die entsprechenden Laborgrenzwerte.

Bei der zweiten Stufe, der Abgasnorm Euro 6d, sinkt dann der Faktor für die Abweichung zwischen Strassen- und Laborgrenzwerte auf 1.5.

 

Hinweis: Quelle dieses Artikels bildete unter anderem folgende Zusammenfassung: https://praxistipps.chip.de/euro-norm-6c-6d-und-6d-temp-das-muessen-sie-wissen_105972 sowie https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-67773.html.

Einen Kommentar schreiben
Bitte rechnen Sie 5 plus 7.