Der Bundesrat hat entschieden, die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper anzupassen. Neu müssen die Autoimporteure auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge Sanktionen bezahlen, wenn sie die CO2-Zielwerte verfehlen.

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Mit der revidierten CO2-Verordnung werden die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper angepasst. Die Autos, welche von den Autoimporteuren in die Schweiz eingeführt und erstmals zugelassen werden, müssen die geltenden CO2-Zielwerte einhalten. Wenn die importierten Wagen zu viel CO2 ausstossen, müssen die Importeure eine Sanktion bezahlen. Bis anhin konnten die Importeure in einer Übergangsphase einen Teil ihrer Personenwagen von der Überprüfung der CO2-Zieleinhaltung ausschliessen (so genanntes «Phasing-In»).

Es handelte sich dabei jeweils um die klimaschädlichsten Autos ihrer Flotte. Diese Regelung wird aufgehoben, sodass ab 2022, wie in der EU, auch diese Personenwagen den CO2-Zielwert erfüllen müssen. Auch Fahrzeuge von Nischen- und Kleinherstellern sollen unter dieselben Vorgaben wie die übrigen Fahrzeuge fallen.

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