Ende 2024 erreicht das aktuell verwendete Erfassungssystem zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) seine ordentliche Lebensdauer. Der Bundesrat will daher per 2025 die bisherige Erfassungstechnik ablösen und mit dem europäischen System harmonisieren (LSVA III).

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Die Schwerverkehrsabgabe wird seit ihrer Einführung im Jahr 2001 mit einem ausschliesslich in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zugelassenen Erfassungsgerät der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erhoben. Sowohl die strassenseitige Infrastruktur, als auch die Erfassungsgeräte müssen altersbedingt per Ende 2024 erneuert werden. Mit der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) hat die Europäische Union einheitliche Standards zur Mauterhebung in Europa geschaffen. Die Erhebung der Maut wurde dadurch, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, wesentlich vereinfacht und beschleunigt.

Der Bundesrat will die LSVA III auf den EETS abstimmen und per 1. Januar 2024 das Schwerverkehrsabgabegesetz sowie die Schwerverkehrsabgabeverordnung entsprechend anpassen. Dadurch erübrigt sich die Entwicklung und Herausgabe eines Erfassungsgerätes durch die EZV.

Die Angleichung an den EETS hat keinen Einfluss auf den Tarif, die Abgabepflicht, die Befreiungen, die Sonderregelungen oder die Verwendung der Erträge. Neu soll allerdings die Veranlagung des Anhängers nicht mehr auf der Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts, sondern wie in anderen europäischen Ländern aufgrund der Anzahl Achsen erfolgen. Diese Änderung soll einnahmenneutral ausgestaltet werden.

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