Das Parlament hat beschlossen, Rundstreckenrennen grundsätzlich wieder zu ermöglichen. Weil das Gesetzes-Gesamtpaket aber noch offene Punkte hat, bleibt die Streichung des seit 1955 gültigen Verbots in der Schwebe. Mit dem möglichen Kompromiss zu den Raserartikeln dürfte die Aufhebung jedoch bald Tatsache sein.

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Politik kann zuweilen kompliziert sein. Da beschliessen National- und Ständerat, wenn auch nicht ohne Debatte und Zwischenrufe, das 1955 erlassene Verbot von «öffentlichen Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen» (SVG, Art. 52) nun aufzuheben. Doch die Streichung dieses Artikels ist Teil der Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG).

Und da bestehen zum einen noch unterschiedliche Beschlüsse der beiden Parlamentskammern zu zwei Punkten. Deshalb bleibt bis zur Differenzbereinigung im September abzuwarten, ob die Gesetzesrevision als Ganzes wirklich in Kraft tritt. Zudem ist noch offen, ob gegen die SVG-Revision das Referendum ergriffen wird. Grund: Beide Räte wollten die Mindeststrafe bei Raserdelikten ursprünglich streichen. Nach Referendumsdrohungen von «Roadcross» steht dazu ein Kompromiss-Vorschlag im Raum, der in der September-Session nun ebenfalls zu behandeln sein wird.

Verbot: Gründe änderten sich

Das Verbot von Rundstreckenrennen war 1955 aus Gründen der Sicherheit – nach einem dramatischen Unfall in Le Mans – verhängt worden. Heute jedoch steht Rennsport eher wegen des Umwelt- und Klimaschutzes im Verruf, worauf sich in der Ständeratsdebatte Ende Mai auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga berief: «Rundstreckenrennen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmoto stehen in dieser Zeit ziemlich quer in der Landschaft.»

Weitere Punkte der SVG-Revision, die von einem Referendum ebenfalls, zumindest bezüglich Verzögerung, betroffen wären:

  • Bessere Regelung für Blaulichtorganisationen bezüglich Tempoüberschreitungen bei dringenden Einsätzen
  • Regeln zur Datensicherheit im Auto und Definition von Kompetenzen für Versuche für Autonomes Fahren
  • Erlaubnis, Velos und motorisierte Zweiräder auf Trottoirs zu parkieren, falls genügend Platz bleibt (einer der umstrittenen Punkte im Rahmen der Differenzbereinigung)
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